Der Kreisjugendring Dachau

Wir sind die Arbeitsgemeinschaft der Jugendorganisationen im Landkreis Dachau.
15 Organisationen mit insgesamt 15.000 Mitgliedern im Alter bis zu 26 Jahren bilden den Kreisjugendring Dachau. Zu unseren wesentlichen Aufgaben gehört:

  • Unterstützung der Tätigkeit unserer Mitgliedsorganisationen
  • Eintreten für die Interessen aller Kinder und Jugendlicher im Landkreis

Deshalb sind wir in folgenden Bereichen aktiv:

  • Gemeindejugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit an Schulen
  • Ganztagsbildung
  • Ferien- und Mittagsbetreuung
  • Internationale Jugendbegegnung
  • Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Dachau
  • Partnerschaft für Demokratie in der Gemeinde Karlsfeld
  • Reise nach Polen
  • Pfingstfreizeit und Sommerzeltlager
  • Seminare für Jugendleiter und Betreuer
  • Bildung und Unterstützung von Jugendräten und Jugendbeiräten
  • Tagungen für Jugendreferenten der Gemeinderäte
  • Materialvermietung
  • Informationen über Jugendhäuser und Zeltplätze
  • Bezuschussung der Jugendorganisationen
  • Beratung von Jugendleiter*innen

Die Vertreter der Jugendorganisationen planen in der Vollversammlung die Projekte. Der Vorstand und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sorgen für deren Umsetzung. Der Kreisjugendring finanziert sich vor allem aus Mitteln des Landkreises Dachau.

Unsere Arbeitsfelder

Zweck und Aufgaben der Jugendringe

Gemeinsam erreichen wir mehr!

Die Jugendorganisationen schließen sich im Bayerischen Jugendring zusammen, um sich gemeinsam für ihre eigenen Interessen und die Interessen aller Kinder und Jugendlicher einzusetzen.

Die „Einheit der Vielheit“, die Solidarität über die verbandsspezifischen und weltanschaulichen Prägungen hinaus wird ermöglicht durch ein gemeinsames Grundverständnis. Zu den von allen geteilten Prinzipien der Jugendarbeit zählen die Ehrenamtlichkeit und Selbstorganisation junger Menschen sowie die Interessenvertretung in demokratischen Gremien.

Folgende Themen sind den Jugendorganisationen darüber hinaus gemeinsam wichtig:

  • Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Einsatz gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Nationalismus
  • Stärkung des Ehrenamtes
  • Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft
  • Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen

Der Bayerische Jugendring hat einen besonderen Rechtsstatus: Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt in dieser Eigenschaft die Aufgaben des Landesjugendamtes im Bereich der Jugendarbeit wahr.

Satzung und Geschäftsordnung

Der Bayerische Jugendring hat 2017 eine neue Satzung beschlossen und diese ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Die vollständige Satzung finden Sie hier.

Die Vollversammlung des Kreisjugendrings Dachau hat am 14.11.2017 eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Diese kann hier heruntergeladen werden.

Wie kam es zur Gründung des Bayerischen Jugendringes (BJR)?

Nach dem Ende der Naziherrschaft 1945 bildeten sich in den Landkreisen Jugendkomitees, sogenannte Kreisjugendausschüsse.

1946 wurde auf bayerischer Ebene der Landesjugendausschuss gegründet, aus dem ein Jahr später der Bayerische Jugendring hervorging. Dabei schlossen sich Jugendverbände, Schulgemeinschaften und Jugendgruppen aus freiem Willen zusammen, um alle gemeinsamen Aufgaben der Jugendarbeit wahrzunehmen. Schwerpunkte waren damals die Kinder- und Jugenderholung, der Ausbau von Zeltplätzen und Jugendherbergen, sowie die Schulung ehrenamtlicher Helfer und Jugendleiter.

Auch heute sehen es die Jugendorganisationen als ihr Ziel, im Rahmen der Jugendringe ein breites Spektrum der Jugendarbeit zu fördern und auch selbst umzusetzen.

Wie kann man Mitglied beim Kreisjugendring werden?

Jugendorganisationen können die Mitgliedschaft beim Kreisjugendring beantragen. Die Voraussetzungen und das Verfahren dafür sind hier beschrieben:

http://www.bjr.de/jugendarbeitbayern/mitgliedsorganisationen.html