Bundeskinderschutzgesetz – Erweitertes Führungszeugnis
Das Bundeskinderschutzgesetz regelt unter anderem, dass Personen, die wegen Sexualdelikten vorbestraft sind, nicht bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden dürfen. Diese Regelung gilt auch für ehrenamtliche JugendleiterInnen. Um überprüfen zu können, ob jemand „einschlägig“ vorbestraft ist, gibt es das sogenannte „Erweiterte Führungszeugnis“.
Die Verantwortlichen der Jugendorganisationen müssen sich von einem ehrenamtlichen Jugendleiter dann ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen lassen, wenn Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen es erfordern. Als Hilfe für die Beurteilung dieser Frage enthält die Arbeitshilfe des Deutschen Bundesjugendrings (siehe Downloads) auf den Seiten 11, 12 und 13 verschiedene Kriterien.
Mit der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis wird es sich unter Umständen nicht vermeiden lassen, dass Verantwortliche der Jugendorganisationen Einsicht in Einträge bekommen, die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unerheblich sind. Um zu vermeiden, dass die Einsicht nehmenden Personen wider Willen zu „Geheimnisträgern“ werden, gibt es jetzt im Landkreis Dachau eine Regelung, die dieser Problematik Rechnung trägt. Dabei wird das ausgestellte Erweiterte Führungszeugnis Amtspersonen der Kommunen, welche strengen Datenschutzrichtlinien verpflichtet sind, zur Einsichtnahme vorgelegt. Die Kommunen stellen den Betroffenen im Anschluss eine Formblattbescheinigung aus, „dass gegen die jeweilige Person kein Tätigkeitsausschluss nach § 72 a SGB VIII vorliegt“.
Im „Konzept des Landkreises Dachau zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes – Erweiterte Führungszeugnisse für ehrenamtlich tätige Personen“ (siehe Downloads) werden die Hintergründe und das Vorgehen ausführlich beschrieben.
Der Kreisjugendring Dachau steht selbstverständlich gerne für Beratungen zur Verfügung:
Telefon: 08131-35678-0 oder email•kjr-dachau,de
Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personen lediglich die männliche Form verwendet.