Bitte wählen Sie zuerst das gewünschte Material aus. Im nächsten Schritt geben Sie den gewünschten Verwendungszeitraum und -Zweck sowie ihre Kontaktdaten an. Unser Materialwart wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, Ihnen einen Vertrag zukommen lassen und alle weiteren Details zur Übergabe mit Ihnen besprechen. Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung nur in Bar entgegengenommen werden kann. Das Material wird in unserem Lager (Rudelzhofen, Birketstr. 5) bereitgestellt. Unter Umständen ist eine Abholung in der Geschäftsstelle des KJR (Mittermayerstr. 22-24) möglich. Aus organisatorischen Gründen benötigen wir i.d.R. eine Vorlaufzeit von einer Woche.
Steuerbegünstigt im Sinne des SGB VIII sind im Allgemeinen: Veranstaltungen zum Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit. Steuerbegünstigt sind in der Regel freie Träger der Jugendhilfe, Jugendbildungsstätten, Kindergärten, Krippen und Horte, Jugendorganisationen und Jugendorganisationen von Vereinen sowie Werkstätten für Behinderte.