Kreisjugendring als Partner der Gemeinden
Der Kreisjugendring (KJR) bietet den Gemeinden des Landkreises Dachau an, ihre Aufgaben im Bereich der Jugendarbeit auf vertraglicher Basis zu übernehmen.
Drei Gesichtspunkte bilden dabei die Basis für die Zusammenarbeit
> Enge Zusammenarbeit des KJR mit der Gemeinde, gemeinsame Erstellung, Evaluation und Weiterentwicklung des Konzeptes in einem regelmäßig tagenden Gremium (Jugendforum).
> Umsetzung des § 11/1 SGB VIII: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
> Abdeckung des gesamten Spektrums der Jugendarbeit durch den KJR: Aufsuchende Jugendarbeit, Jugendtreffs, Jugendorganisationen, Formen der Mitbestimmung, Jugendkultur
Leistungen des KJR für die Gemeinden
> Formulierung der Ziele und Aufgaben der Jugendarbeit in den Gemeinden gemeinsam mit den Jugendforen und in Abstimmung mit den jeweiligen Bürgermeistern. Grundlage dafür sind die entsprechenden Gesetze und die fachlich anerkannten Standards der Jugendarbeit.
> Verantwortung für die Umsetzung der Ziele und Aufgaben der Jugendarbeit in den Gemeinden.
> Koordinierung des Ferienprogramms
> Geschäftsführung für das Jugendforum
> Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendarbeit, den Vereinen mit Jugendarbeit und den Schulen der Gemeinden.
> Förderung der Zusammenarbeit mit der Jugendpflege der anderen Gemeinden des Landkreises und mit dem Kreisjugendpfleger
> Unterstützung bei Veranstaltungen mit gemeindeübergreifendem Charakter (z.B. Jugendkulturveranstaltungen, Jugendleiterausbildung)
> Beratung bei jugendrechtlichen Fragen
> Personalverwaltung, insbesondere Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Personalgewinnung, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Dienst- und Fachaufsicht über die Fachkräfte.